LED-Leuchten Garantie

Worauf sich unsere Garantie erstreckt!

Für Produkte mit einer Nennlebensdauer ≥ 50.000 Betriebsstunden gewährt die Firma
ELUX Lichtsysteme GmbH eine Garantie über einen Zeitraum von 5 Jahren.

Für Produkte mit einer Nennlebensdauer < 50.000 Betriebsstunden gewährt die Firma
ELUX Lichtsysteme GmbH eine Garantie über einen Zeitraum von 2 Jahren.

Der Garantiezeitraum beginnt ab Rechnungsdatum. Der Garantieanspruch ist
unverzüglich nach Auftreten des Mangels durch Vorlage unserer Rechnung
nachzuweisen und gilt österreichweit für alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED-Komponenten unserer Leuchten.

Unsere Garantie gilt unter folgenden Bedingungen:

Unsere Garantie erfasst ausschließlich Ausfälle aufgrund von Material-, Konstruktions-
und Produktionsmängeln und Ausfälle, welche die Nennausfallrate von 0,2 %/1000 Betriebsstunden übersteigen. Der mittlere Lichtstromrückgang bei LED-Modulen ist bis
zu einem Wert von 0,6%/1000 Betriebsstunden technisch bedingt und somit nicht von
der Garantie erfasst. Abweichungen in der Lichteigenschaft können bei Ersatz von LED-Modulen im Zuge des technischen Fortschritts auftreten.

Im Übrigen erfordert die Geltendmachung der Garantie, dass

  • unsere Leuchten bestimmungsgemäß verwendet und technische Grenzwerte eingehalten werden,
  • keine Veränderungen an unseren Leuchten vorgenommen werden,
  • die Montage und Wartung durch Fachpersonal vorgenommen wird, entsprechend der Montage- und Wartungsvorschriften.

Unsere Garantie beinhaltet folgende Leistungen:

Unsere Garantie erstreckt sich auf die Reparatur, Ersatzlieferung oder Gutschrift des Kaufpreises nach unserer Wahl. Bei einer Ersatzlieferung sind wir berechtigt, ein
bedingt durch den technischen Fortschritt abweichendes Ersatzprodukt zu liefern.

Kosten für den Ein- und Ausbau des defekten Produkts bzw. des Ersatzprodukts,
Gerüste und Hebebühnen, Kosten des Transports, des Versands und der Entsorgung werden von unserer Garantie nicht erfasst. Wir haften auch nicht für sonstige Schäden, welche durch den Ausfall der Leuchten verursacht wurden.

Die Erbringung einer Garantieleistung bewirkt keine Verlängerung des
Garantiezeitraums.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen.